Wir unterstützen mittelständische, familiengeführte Unternehmen in Sondersituationen
Dass der deutsche Mittelstand das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist, sagen viele. Dass der deutsche Mittelstand aber auch eigene Wege geht, eigene Konzepte entwickelt hat und auch eigenen Themen gegenübersteht, registrieren nur wenige.
Darüber hinaus weisen Familienunternehmen – unabhängig von ihrer jeweiligen Größe – ganz andere Strukturen auf als managergeführte Konzerne. Das Herz jedes Familienunternehmens ist stets der Unternehmer, gleich, ob er in der Geschäftsführung, im Beirat oder der Gesellschafterversammlung aktiv ist. An ihm orientieren sich die Mitarbeiter, er gibt dem Unternehmen seine Firmenphilosophie. Dadurch ist jedes Familienunternehmen einzigartig: Prozesse, Strukturen und Kulturen sind so individuell wie die dahinter stehende Gesellschafterfamilie.
Eine große Herausforderung für Berater
Hier können nur solche bestehen, die die Individualität ihrer Partner und Mitarbeiter zulassen. Der Unternehmer und sein Berater müssen die gleiche Sprache sprechen. So vielfältig die Charaktere der Unternehmer, so unterschiedlich müssen deshalb auch die Typen sein, die wir ihnen als Beraterpersönlichkeiten zur Seite stellen können.
Der laufende persönliche Kontakt zum Unternehmer und zur Geschäftsführung ist dabei die Basis, um Schwachstellen, Verbesserungspotential oder stetige regulatorisch bedingte Veränderungen verständlich und auf Augenhöhe zu kommunizieren. Neben den laufenden Beratungsfeldern in Wirtschafts-, Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung spielt in Familienunternehmen die Unternehmensnachfolge ein zentrales Thema, das sowohl im Rahmen vorweggenommener Erbfolgen als auch bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen sensibel und professionell geregelt werden muss, um durch langfristig angelegte und ausgleichende Lösungen den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.
Was wir für Sie tun können
Grau und Partner möchte sich mit seinem langjährigen Mittelstands Know-how allgemein und mit seinem speziellen Wissen um (familiengeführte) mittelständische Unternehmen andererseits den Sonderthemen des Mittelstands verschreiben. Dies beginnt bei der Beratung des Unternehmers, die weit mehr Themen umfasst, als bei angestelltem Management sowie auch die Themen anders angeht und die spezifische Situationen umfasst. In allen diesen Bereichen haben wir Know-how, das auf den Mittelstand zugeschnitten ist.
Mit dem Zusammenwachsen der Weltmärkte sind für mittelständische Unternehmen in Deutschland eine Menge neuer Möglichkeiten entstanden.
Dauerhaften Erfolg wird jedoch nur derjenige haben, der neben den Chancen auch die Risiken sieht und mit einer zukunftssicheren Strategie ins Rennen um weltweite Marktanteile geht. Genau dabei wollen wir Sie unterstützen: mit viel Fachwissen, großem Engagement, frischen Ideen und mit unserer Erfahrung, die wir seit mehr als 50 Jahren in der Prüfung und Beratung des deutschen Mittelstands gesammelt haben.
Unser Ziel ist es, mittelständische Unternehmen in Deutschland bestmöglich für den Wettbewerb vorzubereiten. Zum einen, indem wir dazu beitragen, brachliegendes Potential im Unternehmen aufzudecken und nutzbar zu machen. Zum anderen können wir mögliche Risiken frühzeitig aufzeigen und helfen, diese erfolgreich zu managen.
Insbesondere bieten wir die folgenden Leistungen an:
- Strukturierung und Umsetzung einer adäquaten Corporate Governance unter angemessener Berücksichtigung der Interessen der verschiedenen Stakeholder (z.B. durch Einrichtung von Beiräten, Gesellschafterausschüssen und Aufsichtsräten, belastbare Gesellschaftsverträge und Geschäftsordnungen)
- steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unter Beachtung eines fairen Ausgleichs der Interessen der Nachfolger und der Führungsstrukturen im Unternehmen (z.B. durch Nießbrauchmodelle, vorgeschaltete Familiengesellschaften, Trennung von betrieblichem und privatem Vermögen, Vermeidung von Betriebsaufspaltungsrisiken)
- Umsetzung von Familienverfassungen
- Moderieren von Auffassungsunterschieden und „Change-Prozessen“ zwischen Generationen und Gesellschafterstämmen sowie zwischen unterschiedlichen Gremien (insbesondere Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung)
- Abgleich testamentarischer und güterrechtlicher Regelungen mit den gesellschaftsvertraglichen Anforderungen (z.B. Ehevertragsklauseln, eingeschränkter zugelassener Gesellschafterkreis)
- Übernahme von Beirats- und Aufsichtsratsfunktionen sowie Testamentsvollstreckungen
- Beratung bei einer risikoadäquaten Vermögensstrukturierung